Erbrecht
Nach erfolgter Qualifikation hat mir der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im März 2006 gestattet die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" führen zu dürfen.
Das von mir bearbeitete Erbrecht umfasst u.a.:
- Gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteilsrecht
- Gewillkürte Erbfolge
- Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen
- Lebzeitige Verfügungen des Erblassers
- Letztwillige Verfügungsmöglichkeiten für nichteheliche Lebenspartner
- Ausschluss der Erbfolge
- Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
- Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Erbrechtliche Regelungsmöglichkeiten im Bereich der Unternehmensnachfolge
- Steuerliche Auswirkungen des Erbfalls
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts bilde ich als Dozent im Rahmen eines Fortbildungskurses deutschlandweit Fachanwälte für Erbrecht sowie Studierende, die sich mit der Unternehmensnachfolge und anderen ausgewählten Erbrechtsthemen befassen, aus.
Im Übrigen kann ich auf dem Gebiet des Erbrecht neben zahlreichen bearbeiteten Einzelfällen auf folgende Tätigkeiten und Veröffentlichungen verweisen:
Buchveröffentlichungen
- Erbrecht, Kommentar in der Reihe "Beck'sche Kurzkommentare"
- Deutscher Erbrechtskommentar
- Unternehmertestament
- Pflichtteil- und Pflichtteilvermeidungsstrategien
- ErbR – Erbrecht (Sammlung relevanter Gesetzestexte)
- Erbrechtliche Unternehmensnachfolge
- Beratung im Erbrecht I - Vor dem Erbfall
- Beratung im Erbrecht II - Nach dem Erbfall
- Immobilien in Erbschaft und Schenkung
- Erbrecht leicht gemacht
- "Richtig vererben", Praxisratgeber für Unternehmer und Privatleute
- "Einvernehmliche Erbteilsübertragung" in Anwaltsformulare Erbrecht
Zeitschriften
- Mitherausgeber der ZEITSCHRIFT FuR Zeitschrift Familie und Recht
- Eine Vielzahl von BEITRÄGEN zu erbrechtlichen Fragestellungen in den ZEITSCHRIFTEN: Steuer- und Wirtschaftskurzpost (StWK), ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Deutsche Erbrechtszeitschrift - siehe Veröffentlichungsliste
Man muss sich nicht ständig mit dem Tod beschäftigen.
Aber man kann dem Tod auch nicht ständig ausweichen.