Glossar
Erbscheinsantrag
Zur Erlangung eines Erbscheins muss ein entsprechender Antrag entweder beim zuständigen Nachlassgericht (kostengünstiger) oder einem Notar gestellt werden.
Dazu werden folgende Dokumente zur Vorlage benötigt:
- Personalausweis des Antragstellers (m/w/d)
- Sterbeurkunde des Erblassers (m/w/d)
- Personenstandsurkunde wie Geburtsurkunde, Familienstammbuch
- Letztwillige Verfügung (Testament)
Das Testament muss dann zunächst amtlicherseits eröffnet werden, damit ein entsprechender Erbschein ausgestellt werden kann.