Ehe- und Familienrecht
Familiensachen umfassen:
- Ehesachen (Scheidung / Getrenntleben)
- Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge
- Verfahren über die Regelung des Umgangsrechts
- Verfahren über die Herausgabe des Kindes
- Streitigkeiten betreffend Kindesunterhalt
- Streitigkeiten betreffend Ehegattenunterhalt
- Unterhaltspflicht
- Unterhaltsanspruch der Mutter aus Anlass der Geburt
- Verfahren betreffend Versorgungsausgleich
- Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
- Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich)
- sowie weitere familienrechtliche Fragen, wie zum Beispiel Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträge.
Seit Beginn meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1990 ist ein Schwerpunkt die Arbeit im Bereich des Ehe- und Familienrechts. Nach erfolgreicher Qualifikation hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer mir bereits im Jahr 2000 gestattet, die Bezeichnung FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT zu führen.
Außerdem bin ich Mitherausgeber der FuR Zeitschrift Familie und Recht, Mitkommentator im Familienrechtskommentar von Hoppenz, Familiensachen, 9. Auflage 2009 und Mitkommentator im FamFG Kommentar. Autor der Zeitschrift famrb FamilienRechtsberater.
Dr. Rainer Hoppenz (Hrsg.), bearbeitet von Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Prof. Dr. Wolfgang Burandt ...
Schulte-Bunert / Weinreich, FamFG Kommentar
Prof. Dr. Wolfgang Burandt: Kommentierung der §§ 342 – 373 und §§ 492 und 493 FamFG, 4. Auflage 2014, 5. Auflage 2016 und völlig neu bearbeitete 6. Auflage 2020, 2454 S.
Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09587-3