Ehe- und Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht
Urkunde Fachanwalt für Familienrecht

Familiensachen umfassen:


Seit Beginn meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1990 ist ein Schwerpunkt die Arbeit im Bereich des Ehe- und Familienrechts. Nach erfolgreicher Qualifikation hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer mir bereits im Jahr 2000 gestattet, die Bezeichnung FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT zu führen.

Außerdem bin ich Mitherausgeber der FuR Zeitschrift Familie und Recht, Mitkommentator im Familienrechtskommentar von Hoppenz, Familiensachen, 9. Auflage 2009 und Mitkommentator im FamFG Kommentar. Autor der Zeitschrift famrb FamilienRechtsberater.

Dr. Rainer Hoppenz (Hrsg.), bearbeitet von Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Prof. Dr. Wolfgang Burandt ...

Schulte-Bunert / Weinreich, FamFG Kommentar
Prof. Dr. Wolfgang Burandt: Kommentierung der §§ 342 – 373 und §§ 492 und 493 FamFG, 4. Auflage 2014, 5. Auflage 2016 und völlig neu bearbeitete 6. Auflage 2020, 2454 S.
Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09587-3

Familien Charta

Eine Familien Charta kann Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienunternehmens vermeiden.

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Dozentur

Zeitweise Dozent an der DeutscheAnwaltsAkademie im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht.