Glossar

Erbschein

Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht, und wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).
Ganz allgemein hat der Erbschein die Funktion, dass der Erbe im Rechtsverkehr gegenüber Behörden, Ämtern z. B. Finanzamt oder Grundbuchamt oder auch Banken sein Erbrecht beweisen kann, bei denen die Vorlage eines Erbscheins meist zwingende Voraussetzung ist, um Verfügungen über Rechtsgeschäfte durchzuführen.