Glossar
Ausschluß der Erbfolge
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen anderen Erben einzusetzen.
Schließt der Erblasser einen Abkömmling oder den Ehegatten von der Erbfolge aus, so steht diesem Personenkreis möglicherweise ein Pflichtteilsrecht zu.