Mediation

Entweder es gibt einen Weg,
oder wir finden einen

Prof. Dr. Wolfgang Burandt
Mediation

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktpartner mit Hilfe einer neutralen Person - dem Mediator - im direkten Gespräch miteinander eine Einigung erzielen.

Ich habe in einer über 250 Stunden umfassenden Zusatzausbildung am Hamburger Institut für Mediation sowie an der Akademie für Weiterbildung an den Universitäten Heidelberg und Mannheim zum Schwerpunkt "Mediation in Erbsachen und bei Nachfolge in Familienunternehmen" meine Zusatzqualifikation zum Mediator erfolgreich beendet und darüber hinaus im Oktober 2005 ein weiteres Postgraduiertenstudium an der Europa Universität Viadrina in Frankfurt/Oder mit der Graduierung zum "Master of Arts" (M.A.) in Mediation abgeschlossen.

Die Mediation kann auf verschiedenen Gebieten zur Anwendung kommen. Sie wird von mir vor allem bei Erbstreitigkeiten, als Alternative zu einer gerichtlichen Streitklärung, als Familien-Mediation in Bezug auf alle persönlichen und sachlichen Folgen der Trennung und Scheidung sowie als Wirtschaftsmediation zur einvernehmlichen Lösung unter Vertragspartner, bei denen die Bedeutung des Fortbestands der geschäftlichen Beziehungen von mit entscheidender Relevanz ist, angeboten.

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit.

Ich bin Mitglied des Hamburger Instituts für Mediation e.V. und der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM).

Eine Mediation wird von mir sowohl als Einzel-Mediator als auch in Co-Mediation in meiner Kanzlei als auch über die Handelskammer Hamburg angeboten.

Sofern Sie mich mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens beauftragen möchten, bitte ich Sie einen Ihnen genehmen Termin mit meinem Sekretariat zur Vereinbarung eines ersten Informationsgesprächs zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch sollte auch die andere Partei anwesend sein, um von Anfang an meine Neutralität und den gleichen Informationsstand beider Parteien sicher zu stellen.

In der Praxis verläuft ein Mediations­verfahren in der Regel in folgenden 5 Phasen ab:

  1. Informationsgespräch mit Einführung durch den Mediator in das Verfahren, sowie Vereinbarung der Verfahrensregeln.
  2. Darstellung und Sammlung der gegensätzlichen Positionen der Parteien.
  3. Umfassende Ermittlung der Partei-Interessen, die hinter den geschilderten Positionen stehen.
  4. Gemeinsame Suche nach Lösungsmöglichkeiten.
  5. Auswahl der besten Lösung und Abschluss einer Mediationsvereinbarung, die zur rechtlichen Überprüfung den Partei-Anwälten vorgelegt werden kann.