Internationales Erbrecht

Lieber vorher schlau, als nachher klüger.

Vermeiden Sie Risiken! Lassen Sie Ihre familien- und erbrechtliche Situation prüfen, um rechtzeitig Gegensteuern und Optimierungspotential nutzen zu können.

Prof. Dr. Wolfgang Burandt

Das Problem:

Mit Ingangsetzung der europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)  ab 17. August 2015, wird das anzuwendende Erbrecht für nahezu die gesamte Europäische Union mit weltweiter Wirkung einheitlich geregelt.

Danach bestimmt sich das auch die Erbfolge anzuwendende Recht zukünftig nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Todes und nicht mehr - wie bisher - nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Erblasserin.

Das kann u.U. zur Folge haben, dass für den Fall, dass der Erblasser bzw. die Erblasserin ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland zum Zeitpunkt des Todes hatte, bei uns häufig anzutreffende und beliebte gemeinschaftlichen Testament ungültig werden und eingeräumte Pflichtteilsrechte untergehen, bzw. gar nicht erst entstehen, wenn die ausländische Rechtsordnung diese Gestaltungsmechanismen nicht anerkennt.

Was ist zutun? - Ihr Nutzen

Die genaue Prüfung Ihrer erb- bzw. familienrechtlichen Situation sowie die Prüfung bislang von Ihnen getroffener Verfügungen bieten Ihnen konkrete Anhaltspunkte über mögliche Risikobereiche und Korrektur- bzw. Ergänzungsmöglichkeiten in Bezug auf Ihre Wünsche und Vorstellungen.

So reduzieren Sie das Potenzial des Auftretens unvorhersehbarer Risiken, insbesondere in Bezug auf erbrechtliche Gestaltungen bei denen eine zu treffende Nachlassregelung von ausschlaggebender Bedeutung für die wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie sein kann, wie z.B. bei Immobilienübertragungen und/oder Unternehmensnachfolgeregelungen. Bei einer qualifizierten rechtlich tragfähigen Gestaltung der zu treffenden Regelungen besteht die Möglichkeit, Ihre Lebenssituation optimal zu strukturieren und Ihre wirtschaftliche Existenz und die Ihrer Lieben rechtzeitig zu sichern.

Meine Vorgehensweise

Ich prüfe und beurteile Ihre individuelle Situation aus rechtlicher Sicht in Bezug auf Ihre wirtschaftliche Situation, Vermögensallokation und Familienstand sowie weitere spezifische Fragestellungen im Einklang mit Ihrer Lebensplanung.

Der zu regelnde Sachverhalt sowie diesbezüglich bestehende mögliche rechtliche Risiken, Optimierungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen werden von mir analysiert und beurteilt.

Dies geschieht i.d.R. in folgenden Schritten:

Nach einem ausführlichen Erstberatungsgesprächs, werden von mir an Sie individuell für Sie ausgearbeitete, Ihrer Situation angepasste Urkundenentwürfe übersandt, die dann in einem letzten Schritt im gegenseitigen Dialog „feinjustiert“ und endausgefertigt werden.

Meine Handlungsempfehlungen für Sie:

Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass insbesondere folgende Bereiche für das weitere Vorgehen relevant sind:

  • Errichtung formgültiger Testamente oder Erbverträge (sog. Verfügungen von Todes wegen) 
  • Formulierung rechtswirksamer und vor allem durchsetzungsfähiger individueller Patientenverfügungen
  • Abfassung form- und rechtswirksamer transmortaler (über den Tod hinausgehender)
    Vorsorge(Betreuungs-)Vollmachten
  • Strategien zur Pflichtteilsvermeidung deren wirksamer Reduktion
  • Entwürfe von Eheverträgen
  • Abstimmung, Synchronisation von u.U. vorhandenen Gesellschaftsverträgen mit familienrechtlichen bzw. erbrechtlichen Regelungen
  • Einbeziehung beziehungsschonender Konfliktlösungsmöglichkeiten wie z. B. der Mediation, auch bei bereits vorhandenen Rechtsstreitigkeiten
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Gründung von Stiftungen und/oder Zustiftungen



Veröffentlichung

Prof. Dr. Wolfgang Burandt, Die EU-Erbrechtsverordnung 

Familien Charta

Eine Familien Charta kann Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienunternehmens vermeiden.

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