Glossar

Rechtswahlklausel

Entsprechende der EuErbVO (siehe dort) gilt für den Fall des Todes, für deutsche Staatsbürger das Rechts des Ortes des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes, der in der EuErbVO selbst nicht definiert ist und mit dem Wohnsitz, der sich aus dem Personalausweis leicht ermitteln lässt nicht identisch verwechselt werden darf. Man kann daher seinen Wohnsitz an einem Ort haben und den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts durchaus an anderer Stelle. Liegt der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers oder der Erblasserin außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, so kommt seit dem 17. August 2015 das Recht des Staates im Erbfall zur Anwendung in dem der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort belegen ist und dies, d.h. nicht nur im Bereich der EU sondern entgegen der der Bezeichnung der EuErbVO, was falscherweise zu vermuten ist, sondern weltweit. Das kann zu erheblichen Auswirkungen führen, wenn der Erblasser in einem Land seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte in dem z.B. Pflichtteilsrechte nur eingeschränkt Beachtung finden, wie etwa in den sog. „Common-Law-Ländern“, oder es überhaupt keine Pflichtteilrechte gibt, wie etwa in Thailand und man z.B. in Phuket seinen Lebensabend genießt, bevor man verstirbt.

Für derartige Fälle besteht die Möglichkeit für Staatsbürger deren Heimatstaaten die EuErbVO ratifiziert haben, mittels Rechtswahlklausel gem. Art 22 EuErbVO,  das Recht ihres Heimatstaates verbindlich im Falles ihres Todes als verbindlich zur Anwendung zu bringen, unabhängig davon, an welchem Ort der- oder diejenige seinen bzw. ihren letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt hatte. Auf diese Weise schafft man die nötige Rechtsklarheit und Planungssicherheit für alle im Erbfall berufenen und vermeidet möglicherweise länger währenden Streit über den Nachlass. Eine Regelung, die bei Familienunternehmern nicht nur exorbitant wichtig ist, sondern auch für die von Ihnen geführten Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein  kann und daher für alle, die sich gern und häufiger und z.T. für längere Zeit im Ausland aufhalten, ab dem 17. August 2015 dringend zu empfehlen!