Glossar
Herausgabe des Kindes
Die Personensorge umfasst das Recht, Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält. Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen. Über diesbezügliche Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.