Glossar
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt wenn dieser sich auf folgende Inhalte bezieht:
- Betreuung eines Kindes
- Unterhalt wegen Alters
- Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung