Glossar

Transmortale General-Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung

Für den Fall einer transmortalen General-Vorsorgevollmacht (vgl.dort) mit Betreuungsverfügung, soll die Vollmacht auch zusätzlich als Betreuungsvollmacht zur Vermeidung der Anordnung einer Betreuung durch das zuständige Betreuungsgericht dienen und daher bei Eintritt einer möglichen Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers ausdrücklich nicht erlöschen.

Für den Fall, das trotzdem die Bestellung eines Betreuers notwendig werden sollte, was u.U. nötig sein kann, regelt die Betreuungsvollmacht das der Bevollmächtigte als Betreuer des Vollmachtgebers bestellt wird.



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