Glossar

Vormundschaft

Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Kindes berechtigt sind.
Das Familiengericht hat die Vormundschaft von Amts wegen anzuordnen. Ist anzunehmen, dass ein Kind mit seiner Geburt eines Vormundes bedarf, so kann schon vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt werden. Die Vormundschaft endet mit dem Wegfall, der für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.