Glossar

Eheliches Güterrecht

Gemäß den rechtlichen Gegebenheiten unterscheidet man drei verschiedene Güterstände. Zum einen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, den vertraglich herbeizuführenden Güterstand der Gütertrennung und die Gütergemeinschaft, die im Wesentlichen im süddeutschen Raum noch anzufinden ist. Je nach dem welcher Güterstand vereinbart wurde, hat dies Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich und im Falle der Beendigung der Ehe anders als durch eine Scheidung, also durch den Tod eines Ehepartners, auf die Erbquoten bzw. Pflichtteilsansprüche des hiervon betroffenen Personenkreises.