Glossar
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die Gesellschaft mit dem größten Kapitalbedarf aller in Deutschland etablierten Gesellschaftsformen. Die Aktiengesellschaft (AG) ist ebenso wie die GmbH eine juristische Person und Handelsgesellschaft kraft Rechtsform.
Sie wird durch ein oder mehrere Vorstände geführt und hat zwingend einen Aufsichtsrat zu bilden. Die Gesellschaftsanteile an einer Aktiengesellschaft, Aktien, können frei übertragen werden und bedürfen nicht, wie etwa die Gesellschaftsanteile bei einer GmbH, zur Wirksamkeit der Übertragung der notariellen Beurkundung.
Viele Aktiengesellschaften, die ganz überwiegend nicht an der Börse notiert werden, befinden sich im Familienbesitz oder neben größeren Anteilen die sich im Familienbesitz befinden, im sogenannten Streubesitz, der der Öffentlichkeit frei zugänglich sein kann. Neben den üblichen Stückaktien gibt es auch Namensaktien, die auf den Namen des Anteilseigners lauten. Möchte die Aktiengesellschaft verhindern, dass Aktien in nicht gewünschte Hände geraten (z. B. in die Hand von Konkurrenten), so besteht die Möglichkeit, sogenannte „vinkulierte Namensaktien“ auszugeben, bei der die Gesellschaft der Übertragung der Aktienanteile zustimmen muss. Daneben gibt es auch stimmrechtslose Aktien, sogenannte Vorzugsaktien (Vorzüge) bei denen die Aktionäre nicht stimmberechtigt sind, bei Ausschüttungen allerdings meist eine höhere Rendite erhalten, als die Anteilseigner von Aktien mit Stimmrecht.
Das wichtigste Gremium der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung, die auf Einberufung des Vorstands zustande kommt. In der Hauptversammlung kann jeder Aktionäre der Aktiengesellschaft teilnehmen, seine Stimme erheben, und Fragen und Vorschläge an den Vorstand richten.
Bei sehr großem Kapitalbedarf besteht die Möglichkeit, im Rahmen von allerdings sehr engen Zugangserfordernissen, die Aktien einer Aktiengesellschaft an der Börse zu etablieren (going public) und so einem großen Interessentenkreis zugänglich zu machen.